Rechtsanwaltskammer Celle
Tel: 05141 - 9282- 0
E-Mail: info@rakcelle.de
 

 
 

Berufsbild
 
  Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)
  Ist der Ausbilder sowohl Rechtsanwalt als auch Notar, so erlernt man bei ihm den Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.    
         
  Rechtsanwaltsfachangestellte(r)
 

Ist der Ausbilder (noch) nicht zum Notar berufen, so lautet die Ausbildungsbezeichnung Rechtsanwalts-fachangestellte.

Der hauptsächliche Unterschied besteht also in der zusätzlichen Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten im Bereich Notariat. Dies hat auch Auswirkungen auf die Lerninhalte in der Berufsschule und bei der Abschlussprüfung.

   
 
 
 
Berufliche Zukunft mit Perspektiven
 
 

 
 
 
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