 |
 |
|
|
|
|
 |
Rechtsanwaltskammer Celle |
Tel: 05141 - 9282- 0 |
E-Mail: info@rakcelle.de |
|
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
|
|

Allgemeine berufsrechtliche Hinweise
|
|
|
|
Berufsrechtliche Informationspflichten
... mehr
Einen Überblick über Hinweispflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden Sie hier.
ausblenden
|
Neue Berufspflichten bei der Vertreterbestellung ab dem 01.08.2021
... mehr
Download.
ausblenden
|
Rechtsunsicherheiten beim Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen Autor: Prof. Dr. Martin Henssler, Köln
... mehr
Die Vertretung widerstreitender Interessen ist Anwältinnen und Anwälten verboten. Das Normengeflecht aus StGB, BRAO, BORA stellt die Anwaltspraxis immer wieder vor eine große Herausforderung: Was ist berufsrechtlich noch zulässig, was ist verboten? Und welche Folgen drohen bei einem Verstoß? Die Anwendung der Normen wird durch eine uneinheitliche, einzelfallbezogene Rechtsprechung erschwert. Der Autor erläutert weniger, was alles verboten ist, sondern - vor dem Hintergrund der vom Grundgesetz gewährleisteten Berufsfreiheit - was noch erlaubt ist, ohne dass die Interessen der Mandanten tangiert werden... zu AnwBl 2018, 342 (pdf).
ausblenden
|
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - Neue Möglichkeit der Gesellschaftsform für Rechtsanwälte
... mehr
Die BRAK hat ein Merkblatt zur PartGmbB herausgegeben. Dieses finden Sie hier. Unter Bezugnahme auf Punkt 11) des Merkblattes finden Sie das Merkblatt der Nds. Architektenkammer hier.
ausblenden
|
BGH AnwZ (Brfg) 35/11 zur Interessenkollision: maßgeblich ist die"konkret-objektive" Bestimmung der Interessen in Kollisionsfällen
... mehr
Der BGH hatte in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache entschieden, dass im Falle widerstreitender Interessen ein Anknüpfen an einen möglichen, tatsächlich aber nicht bestehenden (latenten) Interessenkonflikt gegen das Übermaßverbot verstoße und damit verfassungsrechtlich unzulässig sei. In dem konkreten Fall hatte eine Rechtsanwältin Herrn XY in dessen Scheidungsverfahren sowie dem Zugewinnausgleichsverfahren gegen die Ehefrau Frau ZY vertreten. Später nahm die Anwältin für den volljährigen Sohn der Eheleute die Mutter, Frau ZY auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Die zuständige Kammer sah einen Fall der Interessenkollision als gegeben an. Der BGH folgte dieser Ansicht nicht. Zwar beträfen der Zugewinnausgleich und der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern dieselbe Rechtssache. Die Interessen, welche der Anwalt im Rahmen des ihm erteilten Auftrages zu vertreten habe, seien jedoch objektiv zu bestimmen. Die Anwältin sei hier beauftragt worden, Unterhaltsanspruche (nur) gegen die Mutter ZY geltend zu machen. Ob widerstreitende Interessen bestehen und vertreten werden, könne indessen nicht ohne Blick auf die konkreten Umstände des Falles beurteilt werden. Maßgeblich sei, ob der in den anzuwendenden Rechtsvorschriften typisierte Interessenkonflikt tatsächlich auftrete. § 43a Abs. 4 BRAO verlange lediglich, dass im konkreten Fall die Vertretung widerstreitender Interessen vermieden werde.
ausblenden
|
Durchsuchung in der Rechtsanwaltskanzlei - Verhaltenshinweise
... mehr
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckhart Müller, ehemals Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München und Mitglied im BRAK-Ausschuss Strafrecht, hat die Verhaltenshinweise bei Durchsuchung einer Anwaltskanzlei aktualisiert (Stand der Empfehlungen: 09.05.2012). Die Verhaltenshinweise finden Sie hier.
ausblenden
|
Merkblatt für in wirtschaftliche Not geratene Kolleginnen und Kollegen
... mehr
Die Rechtsanwaltskammer Celle beobachtet zunehmend, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen sich in wirtschaftlicher Not befinden. Dies kann viele Ursachen haben, z. B. Mandatsrückgang, Umsatzausfall in Folge von Krankheit, Scheidung oder falscher Geldanlage. Bevor diese Kolleginnen und Kollegen den „Kopf in den Sand“ stecken, machen wir darauf aufmerksam, dass durch einen möglichen rechtzeitigen Insolvenzantrag viele Probleme in die richtigen Bahnen gelenkt werden können. Mehr dazu...
ausblenden
|
Bundeseinheitliches Rechtsanwaltsregister
... mehr
Die BRAK hat das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister unter www.rechtsanwaltsregister.org online geschaltet. Die Einrichtung wurde durch die Neuregelung des § 31 BRAO notwendig. Das bundeseinheitliche Rechtsanwalts-register enthält Mitgliedsdaten aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der 28 Kammern im Bundesgebiet. Es bietet Verbrauchern, Gerichten und Behörden eine einfache und unentgeltliche Suchfunktion an. Das Register ist nicht dazu bestimmt, Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll es Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo der Kanzleisitz ist und welche Rechtsanwaltskammer zuständig ist.
ausblenden
|
|
|
|
|
|
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |