Rechtsanwaltskammer Celle
Tel: 05141 - 9282- 0
E-Mail: info@rakcelle.de
 

 
 

Fachanwaltschaften
 
  Die Bezeichnung "Fachanwalt" setzt sich als Marke durch. Sie ist zu einem jederzeit und überall sichtbaren Zeichen von Qualität geworden. Bürger fragen immer häufiger nach diesen Spezialisten. Mit einer Fachanwaltsqualifikation heben sich Anwälte von der wachsenden Zahl ihrer Mitbewerber ab. Mit dem Erwerb des Titels dokumentieren sie, dass sie über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einzelnen Rechtsgebieten verfügen. Sie haben dafür die Bearbeitung einer erheblichen Anzahl von Fällen des jeweiligen Fachgebiets nachgewiesen, haben Lehrgänge besucht und Prüfungen vor neutralen Stellen – den Rechtsanwaltskammern – abgelegt. Anwältinnen und Anwälte mit einem Fachanwaltstitel dokumentieren darüber hinaus, dass sie ihr Wissen ständig aktuell halten. Dazu verpflichtet sie die Fachanwaltsordnung.  
         
  Die Kammer hält für interessierte Kollegen/innen Listen der Fachausschuss-mitglieder und Merkblätter der einzelnen Fachanwaltschaften vor.  
 
 
 
 
Agrarrecht  
 
Arbeitsrecht  
 
Bank- und Kapitalmarktrecht  
 
Bau- und Architektenrecht  
 
Erbrecht  
 
Familienrecht  
 
Gewerblicher Rechtsschutz  
 
Handels- und Gesellschaftsrecht  
 
Informationstechnologierecht  
 
Insolvenz- und Sanierungsrecht  
 
Internationales Wirtschaftsrecht
 
 
 
Medizinrecht  
 
Miet- und Wohnungseigentumsrecht  
 
Migrationsrecht  
 
Sozialrecht  
 
Sportrecht  
 
Steuerrecht  
 
Strafrecht  
 
Transport- und Speditionsrecht  
 
Urheber- und Medienrecht  
 
Vergaberecht
 
 
Verkehrsrecht  
 
Versicherungsrecht  
 
Verwaltungsrecht  
 
     
    Downloads:  
    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis einer Fachanwaltsbezeichnung  
    Gebührenordnung für Fachanwaltsanträge  
     
 

 
 
 
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