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Rechtsanwaltskammer Celle |
Tel: 05141 - 9282- 0 |
E-Mail: info@rakcelle.de |
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Beschwerden
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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben bei der Ausübung ihres Berufes vielfältige Pflichten zu beachten und einzuhalten. Diese sog. Berufspflichten ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
Danach müssen Rechtsanwälte gewissenhaft arbeiten und verschwiegen sein. Sie dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten und müssen ganz besonders sorgfältig mit ihnen anvertrauten Vermögenswerten umgehen.
Wenn Sie nun der Meinung sind, dass Ihr Anwalt gegen derartige Berufspflichten verstoßen hat, können Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer über ihn beschweren. |
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Beschwerdeverfahren

Die Beschwerde ist schriftlich per Post an die Rechtsanwaltskammer zu richten. In dem Schreiben sollte im Einzelnen geschildert werden, was passiert ist und aus welchem Grund Sie der Meinung sind, dass ihre Rechtsanwältin oder ihr Rechtsanwalt gegen anwaltliche Berufspflichten verstoßen hat. Da der Rechtsanwaltskammer kaum Möglichkeiten der Sachaufklärung zur Verfügung stehen, ist es empfehlenswert, die Beschwerde von vorn herein möglichst vollständig und detailliert abzufassen.
Die Einlegung einer Beschwerde ist kostenfrei.
Der betroffene Rechtsanwalt erhält Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen und sich gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verteidigen.
Über die Beschwerde entscheidet dann die zuständige Berufsaufsichtsabteilung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer.
Hält sie die Beschwerde für begründet, kann sie gegen den Rechtsanwalt eine berufsaufsichtsrechtliche Maßnahme verhängen, z.B. eine Rüge erteilen, oder in schwerwiegenderen Fällen über die zuständige Generalstaatsanwaltschaft ein anwaltsgerichtliches Verfahren einleiten. |
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