Was sind die Aufgaben einer Rechtsanwaltskammer?
Die Rechtsanwaltskammer ist eine für den jeweiligen Bezirk eines Oberlandesgerichts gebildete öffentlich-rechtliche Körperschaft. Deren Mitglieder sind die Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Rechtsanwaltsgesellschaften mbH dieses Bezirkes. Eine Rechtsanwaltskammer hat neben einer Vielzahl organisatorischer Aufgaben auch die Verpflichtung, die Einhaltung berufsrechtlicher Vorschriften ihrer Mitglieder zu überwachen und zu überprüfen. Sie stellt darüber hinaus Möglichkeiten zur Streitschlichtung zur Verfügung.
Welche Stellung hat ein Rechtsanwalt in der Rechtspflege in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig. Ein Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten. Er schützt ihn vor Willkür und ist im Rahmen verschiedener gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die Vertrauenssituation mit dem Mandanten zu beachten. Die besonderen gesetzlichen Vorschriften, die die Tätigkeit der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwaltes begleiten, verdeutlichen seine Situation im Rahmen der Rechtspflege.
Wie finde ich den „richtigen“ Rechtsanwalt?
Der „richtige“ Rechtsanwalt ist der Anwalt Ihres Vertrauens. Für bestimmte Fachgebiete gibt es sogenannte Fachanwälte. Viele Anwälte haben darüber hinaus in ihrer Tätigkeit Schwerpunkte gesetzt. Sie können auf der Seite Anwaltssuche „Ihren“ Anwalt finden, darüber hinaus finden Sie Fachanwälte, die zur Rechtsanwaltskammer Celle gehören. Diese Internetseite ermöglicht Ihnen auch, Rechtsanwälte mit besonderen Sprachkenntnissen zu finden.
Vermittelt die Rechtsanwaltskammer Rechtsanwälte?
Nein, dazu ist sie nicht befugt.
Wann wird ein Rechtsanwalt tätig?
Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt wird nur dann tätig, wenn Sie ihm einen Auftrag erteilen. Ein Rechtsanwalt darf nicht „von sich aus“ tätig werden. Der Umfang der Tätigkeit richtet sich nach den gemeinsam getroffenen Verabredungen. So kann es eine sogenannte „Erstberatung“ geben, es kann eine Tätigkeit im Rahmen eines beginnenden oder laufenden Prozesses sein oder eine nur außergerichtliche Tätigkeit.
Kann der Rechtsanwalt auch meinen Gegner vertreten?
Nein, das kann er nicht. Im Rahmen des der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt erteilten Auftrages besteht die Verpflichtung, das erteilte Mandat vertraulich und so zu behandeln, dass ausschließlich die Interessen des Mandanten im Rahmen des ihm erteilten Auftrages beachtet werden. In „derselben Angelegenheit“ kann die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt nicht für beide Seiten tätig sein. Von diesem Grundsatz kann nur in besonderen Fällen abgewichen werden.
Ist der Rechtsanwalt auch Notar?
Der Rechtsanwalt kann, muss aber nicht gleichzeitig Notar sein. Ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer ist nicht automatisch Mitglied der Notarkammer, die es für denselben Oberlandesgerichtsbezirk gibt.
Kann der Rechtsanwalt das Mandat jederzeit beenden, welches ich ihm erteile?
Grundsätzlich kann ein Auftragsverhältnis beendet werden. Es darf nur nicht zur sogenannten Unzeit beendet werden. Es kann durchaus sein, dass der Rechtsanwalt ein Mandat zu Recht beendet. Das ist z. B. dann denkbar, wenn berechtigte Kosten nicht gezahlt werden oder eine Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant entsteht.
Was ist, wenn ich mich mit dem Rechtsanwalt streite?
Wenn eine Rechtsanwaltskammer davon Kenntnis erlangt, dass ein Rechtsanwalt die ihm obliegenden Pflichten verletzt, kann die Rechtsanwaltskammer mit bestimmten, im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen den Rechtsanwalt anhalten, diese Pflichten zu erfüllen. Die Kenntnis kann die Rechtsanwaltskammer auch dadurch erlangen, dass ein Mandant sich im Rahmen der Bearbeitung eines Mandates oder nach Beendigung des Mandatsverhältnisses über den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer schriftlich beschwert.
Streit über Gebühren, ist die Rechtsanwaltskammer zuständig?
Die Rechtsanwaltskammer ist nicht dafür zuständig, die Tätigkeit des Rechtsanwaltes daraufhin zu überprüfen, ob er „richtig“ oder „falsch“ handelt, ob er ein „guter“ oder ein „weniger guter“ Rechtsanwalt ist. Genauso wenig hat die Rechtsanwaltskammer grundsätzlich zu überprüfen, ob die Gebühren richtig abgerechnet werden oder nicht. Das sind Dinge, die im Rahmen eines Zivilprozesses zu klären sind. Möglich ist jedoch, vor der Durchführung eines Gerichtsprozesses beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer eine Vermittlung zu beantragen, sodass sich solche Fragen außergerichtlich klären lassen.
Verfügt der Rechtsanwalt über eine Haftpflichtversicherung?
Ja, diese ist gesetzlich geregelt. Auskünfte über die Haftpflichtversicherung erteilt die Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt angehört.
Was kostet die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt und wer trägt die Kosten?
Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es besteht aber auch die Möglichkeit Vergütungsvereinbarungen zuschließen. Derjenige, der den Rechtsanwalt beauftragt, trägt auch dessen Kosten.
Muss mich mein Rechtsanwalt über den Verlauf des Mandates unterrichten?
Der Rechtswalt hat im Rahmen des bestehenden Vertrages seinen Mandanten über die wesentlichen Inhalte eines Mandates, somit auch über den geführten Schriftwechsel, zu unterrichten.
Was geschieht, wenn mein Rechtsanwalt im Urlaub ist?
In Büros mit mehr als einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt wird regelmäßig eine Vertretung im Rahmen des Mandates gesichert. Ist nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt tätig, so wird er die organisatorischen Maßnahmen treffen, damit während seiner Abwesenheit die Bearbeitung des Mandates gesichert ist.
Kann mein Rechtsanwalt bei allen Gerichten auftreten?
Ja, der Rechtsanwalt darf vor allen Gerichten (wenige Ausnahmen) auftreten.
Ist meine Rechtsanwältin oder mein Rechtsanwalt ein „Alleskönner“?
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind so ausgebildet, dass sie in allen Rechtsgebieten kompetente Auskunft geben können. Es ist aber durchaus zu empfehlen, im Rahmen der Erteilung des Mandates zu fragen, ob das Gebiet, um das es in dem Mandat geht, von der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt fachlich geleistet werden kann. Im Einzelfall wird die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt, insbesondere bei speziellen Rechtsgebieten, auf andere Kolleginnen oder Kollegen seiner Kanzlei verweisen oder andere Empfehlungen aussprechen.
Wer ist mein Gesprächspartner in der Rechtsanwaltskanzlei?
Die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin oder der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt ist Ihr Gesprächspartner. Im Zuge der Abwicklung des Mandates kann ein Kontakt mit der Sekretärin der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwaltes hilfreich sein. Einfache Informationen können auch über die Kanzlei vermittelt werden. Denn die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt hat eine Vielzahl von Terminen wahrzunehmen, er befindet sich morgens meistens bei Gericht, hat eine Vielzahl von Telefonaten danach zu erledigen und laufende Besprechungen. Daneben muss Ihr Mandat und das Mandat von anderen Auftraggebern bearbeitet werden. Insoweit kann es immer zu zeitlichen Überschneidungen kommen, es kann auch sein, dass im Einzelfall ein Vertreter der Rechtsanwälte oder des Rechtsanwaltes Ihre Fragen beantwortet. Das alles ändert nichts an dem Mandat, welches Sie der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt oder aber der gesamten Rechtsanwaltskanzlei erteilt haben. |