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Rechtsanwaltskammer Celle |
Tel: 05141 - 9282- 0 |
E-Mail: info@rakcelle.de |
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Vermittlungsverfahren und Schiedsgutachten
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Die Rechtsanwaltskammer ist vom Gesetzgeber nicht ermächtigt worden, die fachliche Qualität der Arbeit eines Rechtsanwalts zu beurteilen und daraufhin zu überprüfen, ob richtig beraten und mit dem gewünschten Engagement vorgegangen wurde.
Ebenso wenig kann die Rechtsanwaltskammer in Gebührenstreitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant eine Entscheidung treffen.
In beiden Fällen sind ausschließlich die Zivilgerichte zuständig und berufen, über Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant, die den Anwaltsvertrag betreffen, zu urteilen. |
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Vermittlungsstelle der Rechtsanwaltskammer Celle

Die Rechtsanwaltskammer Celle bietet ein sog. Vermittlungsverfahren an, bei dem ein Vermittler den streitenden Parteien hilft, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies, können die Streitenden ihre Einigung für verbindlich erklären und sich damit auf einfache und kostengünstige Art und Weise Rechtssicherheit verschaffen.
Voraussetzung ist allerdings, dass beide Parteien der Einigung zustimmen. Der Vermittler wird von der Rechtsanwaltskammer bestellt.
Scheitert das Vermittlungsverfahren, steht dem Mandanten der ordentliche Rechtsweg vor den Zivilgerichten offen.
Die Vermittlungsordnung finden Sie hier.
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Schiedsgutachten

Möglich ist auch, dass sich beide Parteien auf die Durchführung eines Schiedsgutachtenverfahrens verständigen. In diesem Fall unterwerfen sich die Streitenden im Vorhinein dem Spruch des Schiedsgutachters. Am Ende steht dann die Entscheidung des Schiedsgutachters, die für beide Parteien verbindlich ist und den weiteren Rechtsweg vor die ordentlichen Gerichte ausschließt.
Den Schiedsgutachter wählt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer aus, das Verfahren kostet pauschal 200,-- €.
Wer letztlich diese Kosten zu tragen hat, entscheidet der Schiedsgutachter.
Die Einzelheiten der Schlichtung und des Schiedsgutachtenverfahrens hat die Rechtsanwaltskammer Celle in einer Verfahrensordnung geregelt.
Die Schiedsgutachtenordnung finden Sie hier.
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Für die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Verfahrens im anwaltlichen Berufsrecht die Institution einer zentralen und von den regionalen Rechtsanwaltskammern unabhängigen Ombudsstelle bei der BRAK geschaffen. Diese Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird in Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant tätig und ergänzt die Schlichtungsangebote der regionalen Rechtsanwaltskammern. Informationen zum Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie im Internetportal der Bundesrechtsanwaltskammer unter
www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
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